![]()
http://www.nw-news.de/owl/2939705_Nachtfluege_ein_Fall_fuers_Gericht.html
Es ging ein wenig turbulent zu - bisweilen lagen die Nerven blank - lesen Sie den Artikel aus der NW vom 15.05.2009 zur Ratssitzung in Salzkotten am 13.05.2009



Pressemitteilung des ISF vom 20.8.2008
Entscheidung der Fluglärmkommission verstößt gegen Recht auf ungestörte Nachtruhe
Da fasst sich der Bürger an den Kopf! Lärm macht krank. Das ist allseits unbestritten.
Die Entscheidungen in der Fluglärmkommission werden durch Mehrheitsbeschluss gefasst.
Es wurde die Empfehlung gefasst: „In der Kernruhezeit von 0 bis 5 Uhr wird planmäßig nicht geflogen, dabei soll eine entsprechende Ausnahmeregelung getroffen werden, die sich an der bisherigen freiwilligen Regelung des Flughafens orientiert."
Das ist ein Freibrief für den Flughafen rund um die Uhr zu fliegen, so wie er es für richtig hält. Die ca. 3000 jetzigen Nachtflüge bestätigen es. Die geplante Startbahnverlängerung mit prognostizierten 5800 Nachtflügen für die 6 verkehrsreichsten Monate eines Jahres wurden gar nicht bedacht. Die andere Jahreshälfte kommt dann noch hinzu.
Die Fluglärmkommission war nicht in der Lage für die Bürger wenigstens für die Zeit von 0 bis 5 Uhr ein Flugverbot zu empfehlen. Die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens
wurden über die Gesundheit der Bürger gestellt.
Bedauerlich ist hierbei, dass die in der Fluglärmkommission vertretenen Gemeinden, die durch Ratsbeschluss einen Schutz für ihre Bürger anstrebten, sowie die Vereine gegen Fluglärm, sich nicht durchsetzen konnten. Sonst wäre eine „Nachtflugempfehlung" in der obigen Art nicht möglich gewesen.
Die Stadt Büren hat durch ihren Ratsbeschluss, vertreten durch Bürgermeister Runge, dazu beigetragen.
Bemerkenswert ist auch die Aussage des vorgestellten neuen Flughafen-Geschäftsführer, Herrn Kleinert, der in einem Interview am 12.08 2008 (Westfälisches Volksblatt) auf die Frage: Wie stehen Sie zum Nachtflugverbot"? u. a. antwortete: „... Angesichts der Lage dieses
Flughafens könnte ich ein Nachtflugverbot allerdings nicht nachvollziehen".
Sollte die Fluglärm-Kommissions-Empfehlung Einfluss in den Planfeststellungsbeschluss finden, dann bedeutet das einen uneingeschränkten Nachtflug.
PS:
Zur Beruhigung der Bürger wird nur die halbe Wahrheit zur Verbreitung gegeben.
Lt. Planfeststellungsunterlagen wird der Startpunkt 300 m in Richtung Steinhausen verlegt und 90 m in Richtung Niederntudorf. Ein Teil der bereits vorhandenen, aber nicht zum Start frei gegebenen Betonbahn, wird jetzt mit als Startbahn vorgesehen.
Die immer wieder erwähnten 210 m beziehen sich auf das Verlegen der Landeschwelle 24 in Richtung Steinhausen.
Die längere Startbahn ist für schwerere Flugzeuge vorgeplant.
M. Spremberg
2. Vorsitzender
Kein nächtlicher Fluglärm am Flughafen Paderborn?
- Tausende Beschwerden spurlos verschwunden
In der letzten Sitzung der Fluglärmkommission ist mitgeteilt worden, dass der Genehmigungsbehörde in Münster keine Beschwerden gegen den Nachtflug am Flughafen Paderborn/Lippstadt vorlägen. Wie ist so etwas möglich?
Wir fragen uns: Wo sind die vielen Tausend Beschwerden gegen den Nachtflug geblieben, die der Kreis Paderborn und die Städte/Gemeinden Borchen, Büren, Salzkotten und die Genehmigungsbehörden in der Vergangenheit erhalten haben.
Falls auch Sie sich weiter über nächtlichen Fluglärm (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr) beschweren wollen, können Sie das mit unserem Vordruck schnell und unkompliziert tun.
Sie brauchen ihn nur auszufüllen und per Mail, Fax oder per Post an die Bezirksregierung in Münster abzuschicken und sich den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen zu lassen.
Es ist Eile geboten, weil der Flughafen eine uneingeschränkte Nachfluggenehmigung anstrebt und die Bezirksregierung in Münster eine neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen erteilen will.
Und wenn sich niemand beschwert, dann fühlen sich die Menschen in der Einflugschneise durch nächtlichen Fluglärm auch nicht gestört??!!
Ist doch logisch oder?
Also: Beschwerdevordruck runterladen, ausfüllen und ab nach Münster an die angegebene Adresse.
Weitere Internetseiten
NW vom 13.08.2008

Ergänzende Hinweise
Am 12.08.2008 tagte die Fluglärmkommission am Flughafen Paderborn-Lippstadt.
Einziger Diskussionspunkt war:
„Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens für den Flughafen PB/LP, insbesondere hinsichtlich der Regelung zum Nachtflugbetrieb und der damit verbundenen Lärmimmissionen."
Der Vorsitzende, Bürgermeister Runge, (siehe Zeitungsartikel) wurde beauftragt, die Öffentlichkeit zu unterrichten.
Die Forderungen zum Punkt „Nachtflugverbot", die die in der Fluglärmkommission vertretenen Mitglieder stellten, gehen inhaltlich weit auseinander. Die Inhalte hierzu sind als
- Ratsbeschlüsse,
- öffentliche Bekenntnisse zum Nachtflugverkehr durch den Flughafen und durch
- vielfache Veröffentlichung der Vereine gegen Fluglärm und
- der Airlines
allgemein bekannt.
Somit ist auch der Inhalt der Nachtflugempfehlung durch die Fluglärmkommission keine Überraschung, denn die Entscheidungen in der Fluglärmkommission werden durch Mehrheitsbeschluss gefasst.
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses und der allgemeinen Auffassungen zum Nachtflugverbot kann sich ein jeder selbst ausrechnen, wer wie abgestimmt hat.
Umso mehr überrascht die Anordnung des Vorsitzenden, den Verhandlungsgegenstand (Nachtflugverbot) der Verschwiegenheitspflicht zu unterstellen.
Was soll damit erreicht werden?
Aus Sicht der ISF-Steinhausen wurde der Flughafen in seinem Erwerbsstreben über die Gesundheit der Bürger (Schutz vor Fluglärm) gestellt. Lärm macht leider krank. Das ist eine belegte Tatsache.
Die Beschwichtigungen des Flughafens, dass es durch die Optimierung der Start und Landebahn zu keiner vermehrten Lärmbelastung kommt, ist nicht haltbar. Die Gutachten im Planfeststellungsverfahren belegen es.
Die Stadt Büren weiß es!
Trotzdem weigert sie sich, klipp und klar ein Nachtflugverbot, selbst für einen Teil der Nachtzeit (00.00-0500 h) zu fordern. Stattdessen wurde eine „Sollentscheidung" für den freiwilligen Verzischt auf Nachtflug für 5 Stunden formuliert.
Nachzulesen in der Ratsentscheidung vom 14.06.2007.
„Soll" ist verwaltungsrechtlich nichts anderes als eine dringende Empfehlung mit dem Inhalt: Es ist grundsätzlich so zu verfahren, es sei denn, dringende Gründe stehen dem entgegen.
Wenn die Empfehlung der Fluglärmkommission Eingang in den Planfeststellungsbeschluss findet, hat der Flughafen ein Bestandsrecht auf nächtlichen Fluglärm erhalten.
Und das mit gewollter Rückendeckung durch die Stadt Büren (Ratsbeschluss)!
.
Am gleichen Tag erschien im „Westfälisches Volksblatt" anlässlich der Bekanntgabe des Führungswechsels der Geschäftsführer am Flughafen PB/LP
von Herrn Henze auf Herrn Kleinert nachfolgendes Interview:
Das Interview hier in Ablichtung.
Beachten Sie insbesondere die Antwort der 4. Frage.
Auch hier wird die wirtschaftliche Ausnutzung vor den Schutz der Bürger gestellt.
Westfälisches Volksblatt vom 12.08.2008

Neue Westfälische vom 14.06.2007

Neue Westfälische vom 11.06.2007

"Neue Westfälische", 5. Mai 2007

"Neue Westfälische" vom 29.05.07
